1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der
Kunde an CUBA-DIVING
dem Reiseveranstalter CRYSTAL WATER DIVING TEAM S.A., Firmensitz in Calle 45 Bella Vista, Edificio Parque Urracá, oficina número 2c, Ciudad de Panamá. Adresse als registrierter Reiseveranstalter in Cuba : Hotel Saint John’s hab. 404 , Calle O esq 23, Vedado, Ciudad Habana (nachfolgend CWDT genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so haftet der Anmeldende neben diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche Verpflichtungen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtungserklärung abgegeben hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.
2. Preise und Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 10 % des Reisepreises zu leisten.
2.2 Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- und
sonstige Versicherungen vollständig zu leisten.
2.3 Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig entscheidend ist der Eingang auf dem Konto von CWDT. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird die
Restzahlung erst fällig wenn CWDT nicht mehr berechtigt ist die Reise abzusagen.
3. Leistungen/Preise
3.1 Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich grundsätzlich aus den
Angaben im Angebot von CWDT und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch CWDT.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Wird für eine wesentliche Reiseleistung die hierfür im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann CWDT bis zum 14. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die
Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Über derartige Änderungen wird CWDT den Kunden unverzüglich informieren.
4.2 CWDT ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern,
wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
4.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt darüber unterrichtet. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht
mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CWDT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich nach Zugang der
Information über die Preiserhöhung bzw. wesentliche Änderung der Reiseleistungen gegenüber CWDT geltend machen.
5. Rücktritt, Umbuchungen, Teilnehmerwechsel
5.1 Verlangt der Kunde vor Reisebeginn,
daß an seiner Stelle ein Dritter die Reise antritt, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 25,- erhoben.
5.2 Für Umbuchungen im Hinblick auf Reisetermin, Unterkunft, Verpflegung, Reiseziel und
Abflughafen wird bis einschließlich 22 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 25,-erhoben. Ab dem 21. Tag vor Reisebeginn werden die Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter
gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist CWDT berechtigt, pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen.
5.3 CWDT kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, geltend machen, wenn CWDT hierfür
Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, daß CWDT ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist, hat er dies nachzuweisen.
5.4 Richtet sich die Höhe des
Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement etc. ) und tritt einer der mit angemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die
verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.
5.5 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. CWDT empfiehlt dringend den Abschluss
einer solchen Versicherung bei Buchung der Reise.
5.6 Rücktritt und Kündigung durch uns:
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise trotz
einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, daß die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den
Leistungsträgern erstatteten Beträge.
6. Gewährleistung/Haftung
6.1Werden Reiseleistungen
nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Kunde
innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. CWDT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. CWDT kann Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine mindestens
gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewußt wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.
6.2 Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft
der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel sofort der örtlichen Reiseleitung oder Vertretung von CWDT anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich
oder zumutbar ist.
6.3 Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er insoweit mit Minderungs- oder vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.
6.4 Eine Kündigung des
Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig wenn CWDT keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde CWDT hierfür eine angemessene Frist
gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von CWDT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
7 Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
7.1 Will der Kunde CWDT auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher oder
deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder
Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach eintreten des
Reklamationsumstandes gegenüber CWDT anzumelden. Leistungsträger Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn
die Erklärung des Kunden CWDT vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden.
7.2 Die vorstehenden Ansprüche können vom
Kunden außer im eigenen Namen auch für mit reisende Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu
diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne daß es einer sofortigen Zurückweisung durch CWDT bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird.
7.3 Ansprüche
der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
7.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in einem Jahr.
8. Beschränkung der Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung von CWDT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder so weit CWDT einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. CWDT empfiehlt dem Kunden den
Abschluss einer Reiseunfall - und Reisegepäckversicherung.
8.2 Kommt CWDT die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, sowie der Montrealer Vereinbarung.
Hierdurch wird in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder
Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck beschränkt.
8.3. Tauchkurse und - Programme
Der Reiseteilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken
gegen eine Beteiligung an Tauchkursen- und Programmen bestehen. Während der Tauchkurse und - Programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne
Anspruch auf Rückerstattung zu Folge. Teilnehmer von Tauchprogrammen müssen über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Nicht in Anspruch genommene Tauchleistungen werden nicht rückerstattet.
9. Paß - Visa- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Die Angaben über Einreise- und Gesundheitsbestimmungen im Preis bzw. Informationsteil gelten für deutsche Staatsangehörige zum Zeitpunkt der Ausfertigung.
Ergänzend zum aktuellen Stand wird der Kunde durch unsere Vertriebspartner unterrichtet.
9.2 Für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Panama City.
Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Reiseteilnehmer bei Pauschalreisen mit Hotel - oder Bungalow- Leistungen bei Rücktritt:
bis 22. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
vom 21. bis 15.Tag vor Abreise 25 % des Reisepreises
vom 14. bis 07.Tag vor Abreise 40 % des Reisepreises
vom 06. bis 01.Tag vor Abreise 60 % des Reisepreises
am Abreisetag 80 % des Reisepreises
Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Reiseteilnehmer bei Tauchkreuzfahrten:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
vom 59. bis 30. Tag vor Abreise 40 % des Reisepreises
vom 29. bis 14. Tag vor Abreise 50 % des Reisepreises
ab dem 13. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises
Stand: Januar 2002
Reiseveranstalter:
CUBA-DIVING - Crystal Water Diving Team S.A. , Sitz: Panama City
Reisevermittlungsbüro Europa:
AM & CUBA-DIVING / Crystal Water Diving Team S.A.
Hallerstr. 7 D-91353 Hausen/Germany - E-Mail: diving-management@t-online.de
Tel. ++49 9191 734608 - Fax: ++49 9191 734609 + 34727