"Mir passiert nichts!" Cuba-Diving wünscht jedem Gast, dass es so ist und er wohlbehalten seine Reise antreten und zu Ende führen kann. Trotzdem erleben wir
es immer wieder, dass sich Leute wegen ein paar Mark nicht versichern... und schon ist der drei- oder vierstellige Schaden da, insbesondere bei fehlender Reiserücktritts-Kosten-Versicherung. Deshalb unsere Bitte: Einzel- oder Jahresversicherung?
Wer jedoch mehr als einmal pro Jahr in den Urlaub fährt, sollte sich den Abschluss einer |
Versicherungs-Hinweise für Tauchreisen
Reise-Krankenversicherung
Bei Tauchunfällen sind im Ausland Arzt- und Krankenhauskosten im Rahmen der Versicherungsbedingungen der EUROPÄISCHEN versichert. Auch die Kosten für die ggf. notwendige Behandlung in einer Dekompressionskammer (wenn durch zu schnelles Aufsteigen ein Druckausgleich erforderlich ist), sind über die EUROPÄISCHE abgedeckt. Wenn als Folge eines Tauchunfalls ein
Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person erforderlich wird, hilft die Notrufzentrale der EUROPÄISCHEN rund um die Uhr bei der Organisation und übernimmt die anfallenden Kosten mit der Reisekrankenversicherung.
Reise-Unfallversicherung
Ein Unfall liegt bedingungsgemäß
dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzliches von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden, die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung von Menschenleben oder Sachen Gesundheitsschäden erleidet. Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die zum Tod oder zu dauernder Invalidität des versicherten Reisenden führen. Es kann zu bleibenden Gesundheitsschädigungen durch Sauerstoffmangel oder durch Veränderung der Sauerstoffzusammensetzung kommen, wenn während des Tauchens die Sauerstoffzufuhr durch technische Mängel oder andere äußere Einflüsse unterbrochen wird. Treten diese beispielsweise durch zu rasches Auf- oder Abtauchen aufgrund
äußerer Einflüsse (z. B. durch Strömungen) auf, so sind sie als Folgen eines Unfalls versichert. Es handelt sich jedoch nicht um einen Unfall, wenn Tod oder dauernde Invalidität aufgrund von Kreislaufversagen, Herzschwäche etc. auftreten.
Reisegepäck-Versicherung
Die Reisegepäck-Versicherung versichert den persönlichen Reisebedarf des Reisenden. Hierzu gehört bei Tauchreisen auch die Tauchausrüstung. Die Tauchausrüstung gilt als Sportgerät und ist daher bis jeweils EUR 500,- versichert. Soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befindet, ist sie nicht versichert. Als mitgeführtes Reisegepäck leistet die EUROPÄISCHE gemäß ihren Versicherungsbedingungen, wenn die
Tauchausrüstung abhanden kommt oder durch strafbare Handlungen, Unfälle des Transportmittels oder Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben oder Erdrutsch beschädigt wird. Als aufgegebenes Fluggepäck ist die Tauchausrüstung sogar ohne Selbstbehalt gegen Abhandenkommen oder Beschädigung versichert. Der Abschluss der Reise-Krankenversicherung und der Reisegepäck-Versicherung ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.
Versicherung mit Schiffsreisen (Tauchsafari)Als Schiffsreisen gelten grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser. Zum Beispiel Tauchsafaris, Ozean-Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Yachtcharter, etc. Versicherungstechnisch als Schiffsreisen gelten nicht Nilkreuzfahrten, Blaue Reise (Türkei), Fährpassagen, Tauchausfahrten und Hausboote. Besteht eine gebuchte Reise aus mehreren Reisebausteinen, in denen auch Bestandteile einer Schiffsreise enthalten sind, gilt folgende Regel! Der überwiegende
Preisanteil des jeweiligen Reisebausteins ist maßgebend für die Versicherungseinstufung. Sind dabei aber die Reisekosten nicht direkt ermittelbar, wird auf die anteilige Reisedauer abgestellt.
Regelbeispiel 01: Flug nach Havanna EUR 700,-;
anschließend 2 Tage in Havanna und 6-tägiger Badeaufenthalt EUR 600
anschließend 6-tägige Tauchsafari EUR 1590,-
Gilt als Schiffsreise, da der anteilige Preisanteil der Tauchsafari höher ist.
Regelbeispiel 02: Flug nach Varadero EUR 650,- ; anschließend 4-tägiger Badeaufenthalt in Varadero und 3 Tage kl. Rundreiseausflug EUR 950,- Aufenthalte auf Tauchbasen mit Bootsausfahrten, auch Tagestauchtouren gelten nicht als Schiffsreise!
anschließend 6-tägige Tauchsafari EUR 1390,-
Somit hoffen wir Ihre Fragen zum Abschluss einer Reiseversicherung weitestgehend beantwortet zu haben. Bei weiteren Fragen rund um
Schiffsreisen und Tauchkreuzfahrten oder zu allen Versicherungsleistungen erreichen Sie unser ServiceCenter telefonisch von Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter: Tel: 0049 (0) 9131 9706 771
Buchung der Reiseversicherung

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