ALLGEMEINE GESCHÄFTS- , REISE- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde an , dem in Cuba auf der Handelskammer ordentlich registrierten Reiseveranstalter CUBA4TRAVEL & CUBA-DIVING <> ACTIVE TRAVEL & DIVING LTD. Agencia de Viajes La Habana (nachfolgend gesamt “Cuba4Travel”
genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so haftet der Anmeldende neben diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche Verpflichtungen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtungserklärung abgegeben hat. 1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. 2. Preise und Bezahlung 2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25 % des Reisepreises zu leisten.
Bei Gruppenbuchungen und Safaribuchungen mindestens 40% und für Kreuzfahrten und Reisen nach Jardines de la Reina 50%. Für Reise- und Tauch-Leistungsvoucher wird zusätzlich eine Voucher-Bearbeitungsgebühr von mindestens 10 Euro erhoben. 2.2 Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- und sonstige Versicherungen, wie Steuern, Tax Fee etc. vollständig zu leisten. 2.3 Die Restzahlung ist 7 Wochen (Jardines de la Reina 60 Tage) vor
Reisebeginn fällig und ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Entscheidend ist der Eingang auf dem Konto von Cuba4Travel. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird die Restzahlung erst fällig, wenn Cuba4Travel nicht mehr berechtigt ist die Reise abzusagen. 2.4. Ihre geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB ordentlich insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung/Reiseunterlagen übersandt. 2.5. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch
nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies Cuba4Travel zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor. 3. Leistungen/Preise 3.1 Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich grundsätzlich aus den Angaben im Angebot von
Cuba4Travel und aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Cuba4Travel. 3.2. Ihre Reise beginnt und endet, je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer, zu dem im Programmangebot ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen. 3.3 Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Grund nicht in Anspruch nehmen, kann Ihnen nur dann
von Cuba4Travel eine Teilerstattung gewährt werden, wenn der jeweilige Leistungsträger vor Ort eine bestätigte Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 3.4 Wenn Sie Ihre Reise verlängern möchten, wenden Sie sich rechtzeitig an unser deutsches Buchungsbüro oder an unser Büro in Havana. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wird für eine wesentliche Reiseleistung die hierfür im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Cuba4Travel bis zum 14. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise
absagen. Über derartige Änderungen wird Cuba4Travel den Kunden unverzüglich informieren. 4.2 Cuba4Travel ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als drei Monate liegen. 4.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich vor Reiseantritt darüber unterrichtet. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Cuba4Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich nach Zugang der Information über die Preiserhöhung bzw. wesentliche Änderung der Reiseleistungen gegenüber Cuba4Travel geltend machen. 5. Rücktritt, Umbuchungen, Teilnehmerwechsel 5.1 Verlangt der Kunde vor Reisebeginn, daß an seiner Stelle
ein Dritter die Reise antritt, wird ein Bearbeitungsentgelt von 150 € erhoben. 5.2 Für Umbuchungen im Hinblick auf Reisetermin, Unterkunft, Verpflegung, Reiseziel und Abflughafen wird bis einschließlich 22 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 150 € erhoben. Ab dem 21. Tag vor Reisebeginn werden die Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht
an, so ist Cuba4Travel berechtigt, pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. 5.3 Cuba4Travel kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, geltend machen, wenn Cuba4Travel hierfür Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, daß Cuba4Travel ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist, hat er dies nachzuweisen. 5.4 Richtet sich
die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppel-, Triplezimmer, Mehrbettkabine, Appartement, Bungalow etc. ) und tritt einer der mit angemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu und es ist mindestens die Hälfte des Reisepreises für den ausgefallenen Reiseteilnehmer fällg. Bei einem Unterkunfts-Pauschalpreis ist der Gesamtpreis fällig. 5.5 Eine
Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Cuba4Travel empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung bei Buchung der Reise. 5.6 Rücktritt und Kündigung durch Cuba4Travel: Cuba4Travel kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung durch Cuba4Travel nachhaltig
stört oder wenn der Reiseteilnehmer sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Cuba4Travel, so behält sich Cuba4Travel den Anspruch auf den Reisepreis vor. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reiseteilnehmer selbst. Cuba4Travel muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die Cuba4Travel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangt, einschließlich der an Cuba4Travel von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. 6. Gewährleistung/Haftung 6.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Cuba4Travel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Cuba4Travel kann Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht
wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. 6.2 Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde/Reiseteilnehmer verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger/Veranstalter vor Ort zu rügen, um diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger/Veranstalter nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel sofort der örtlichen
Reiseleitung, dem Veranstalter vor Ort oder der Vertretung von Cuba4Travel schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. 6.3 Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er insoweit mit Minderungs- oder vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf Rückerstattungen. 6.4 Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich
beeinträchtigt, ist nur zulässig wenn Cuba4Travel keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Cuba4Travel hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Cuba4Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. 7. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung 7.1 Will der Kunde Cuba4Travel auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher oder
deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche sofort vor Ort im betreffenden Urlaubsziel und danach innerhalb eines Monats nach Eintreten des Reklamationsumstandes gegenüber Cuba4Travel unter Darlegung der Gründe schriftlich anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche oder außerörtliche Vertretungen sind nicht zur
Entgegennahme von Anspruchs- Anmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden Cuba4Travel vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden. 7.2 Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer im eigenen Namen auch für Mitreisende Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von
Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne daß es einer sofortigen Zurückweisung durch Cuba4Travel bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. 7.3 Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. 7.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in einem Jahr. 8. Beschränkung der Haftung 8.1 Die vertragliche Haftung von Cuba4Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder so weit Cuba4Travel einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Cuba4Travel empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, sowie Reiseunfall - und Reisegepäckversicherung. 8.2 Kommt Cuba4Travel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, sowie der Montrealer Vereinbarung. Hierdurch wird in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck beschränkt. 8.3. Tauchkurse und -Tauchprogramme: Der Reiseteilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Beteiligung an Tauchkursen- und Tauchprogrammen bestehen und legt am Tauchreiseziel eine obligatorische ärzliche Untersuchungsbescheinigung für das Tauchen vor. Während der Tauchkurse und - Tauchprogramme ist den Tauchlehrern und Betreuern
Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer von Tauchprogrammen müssen über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Nicht in Anspruch genommene Tauchleistungen werden nicht rückerstattet. 9. Paß - Visa- und Gesundheitsbestimmungen 9.1 Der Reiseteilnehmer ist angehalten die jeweiligen Reisebestimmungen des Ziellandes zu beachten und für die rechtzeitige Visumerteilung ist der Reisende selbst
verantwortlich. Die Angaben über Einreise- und Gesundheitsbestimmungen im Preis bzw. Informationsteil gelten für deutsche Staatsangehörige zum Zeitpunkt der Ausfertigung nach den Mitteilungen des Auswärtigen Amtes und der Cubanischen Botschaft. Ergänzend zum aktuellen Stand wird der Kunde durch unsere Vertriebspartner von den Cubanischen Einreisebestimmungen unterrichtet. 9.2 Für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft.
10. Reise- Rücktritts- und Stornierungskosten: Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Reiseteilnehmer bei mit allen Vertragsleistungen inkludierten Pauschalreisen mit Hotel- oder Bungalow-, Mietwagen-, Tauchprogramm-, Rundreise- Leistungen bei Rücktritt: bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises vom 29. bis 22.Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises vom 21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
vom 14. bis 07.Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises vom 06. bis 02.Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises am 01.Tag vor Reisebeginn und am Abreisetag 100 % des Reisepreises Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Reiseteilnehmer bei allen Tauchkreuzfahrten und Jardines de la Reina: bis 60 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
ab dem 13. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises Für die Auslands-Stornierung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 300€ erhoben. Active Reisen Cuba4Travel & Cuba-Diving ist ausdrücklich berechtigt, das Stornoinkasso und Reisekosteninkasso für die Reiseveranstalter Cuba4Travel & Cuba-Diving Active Travel & Diving Ltd. und für alle weiteren entsprechenden Kubanischen und Internationalen Leistungsträger und Reiseveranstalter auf Kuba bei den Reiseteilnehmern
vorzunehmen.
11. Reisepreissicherung (Sicherungsschein) Der Reisepreis des Kunden ist gemäß §651k Abs.3BGB mit einem deutschen Sicherungsschein abgesichert.
12. Reiseveranstalter ACTIVE REISEN - CUBA4TRAVEL & CUBA-DIVING <> ACTIVE REISEN <> <> CUBA4TRAVEL & DIVING <> Internationale Buchungszentrale und Marketing Abteilung sowie Reisevermittler der Veranstalter:
Cuba4Travel & Cuba-Diving, Active Travel & Diving Ltd., Gran Cuba B.V., Cubatur, Cubanacan Viajes, Gaviota Travel Tours, u.a. auf Kuba.
Tel.: +49 (0) 91 31 - 9706 771
Fax: +49 (0) 91 31 - 9706 773
Email: cuba4travel@t-online.de, cuba-diving@web.de
Active Reisen Cuba4Travel & Cuba-Diving
Veranstalter für Kubareisen und Spezial-, Sport- & Tauchreisen
Geschäftsführer: Wolfgang Keller
Hallerstrasse 7, D-91353 Hausen-Germany
Tel.: +49 91 91 - 73 46 08
Fax: +49 91 91 - 73 46 09
Email:
Geschäftsräume & Reisebüro:
Fahrstr.7, D-91054 Erlangen-Germany
Tel.: +49 (0) 91 31 - 9706 771
Fax: +49 (0) 91 31 - 9706 773
Email: 
Veranstalter auf Kuba: Internationaler Reiseveranstalter:
ACTIVE TRAVEL & DIVING LTD. HABANA
Agencia de Viajes
Geschäftsführer: Jorge Zayas
Oficina No.311, 3.Piso Cubatur Representaciones
Hotel Habana Libre TRYP, Calle L y 23
Ciudad La Habana - Havana Cuba
Tel: 00537 833 0655
Fax: 00537 833 0654
Email: atdhav@enet.cu
ACTIVE TRAVEL & DIVING LTD.
International Travel Agency
120 A New Road, Belize City, Belize
Central America - Caribic
Email:
13. Gerichtsstand / Sonstiges
13.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Veranstaltersitz. 13.2 Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt davon unberührt.
Stand: Januar 2010

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